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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich
(1) Die Lieferung, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers (Hersteller = Auftragnehmer) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen (insbesondere Lieferungen, Leistungen oder Angeboten an den Auftraggeber), auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers (Besteller, Käufer) unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich, auch per Fax oder E-Mail niederzulegen.

§2 Angebot und Zustandekommen des Vertrages
(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.
2) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Kundenaufträge im Einzelfall abzulehnen. Kundenanträge können insbesondere abgelehnt werden, sofern die Bestellung von den vom Auftragnehmer vorgegebenen Anforderungen abweicht.
3) Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.
4) Bei Bestellung auf Rechnung Dritter unabhängig, ob im eigenen oder fremden Namen gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

§3 Preise
(1) Die Präsentation der Leistung und Preise insbesondere in Prospekten, Anzeigen und im Internet stellt noch kein bindendes Angebot vom Auftragnehmer dar. Maßgeblich sind jedoch die genannten Preise in der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Leistungen und Lieferungen die zusätzlich sind werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung und Zustellungen erfolgen zu Lasten des Kunden.
(3) Entstehen dem Auftragnehmer aufgrund der Angabe einer falschen Lieferadresse oder eines falschen Adressaten zusätzlich Versandkosten, so sind diese Kosten von dem Kunden zu ersetzen, außer er hat die Falschangabe nicht zu vertreten.
(4) Nachträglich, d.h. nach der Auftragsannahme durch den Auftragnehmer, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u.dgl.). Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer Gebühr von 10,00 € zzgl. Ust. in Rechnung gestellt, soweit keine andersweitige schriftliche Reglung getroffen wurde.
(5) Änderungen angelieferter Daten oder übertragener Daten und ähnlichen Vorarbeiten die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden seperat berechnet.
(6) Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin, ist eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € zzgl. Ust. fällig. Liegen die vom Auftragnehmer bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet.
(7) Ab der zweiten Lieferanschrift verrechnen wir einen Pauschalbetrag von 5,00 € zzgl. Ust.
(8) Verträge und Lieferadressen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden nur nach Absprache und schriftlicher Auftragsbestätigung des Auftragnehmers angenommen.

§ 4 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber
(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den Vorgaben des Auftragnehmers angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann der Auftragnehmer eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.
(2) Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsunfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neusten Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber.

§5 Lieferung und Leistungszeit
(1) Liefertermine auch Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Auftragnehmers oder deren Unterlieferanten eintreten-, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Der Auftragnehmer ist stets bemüht die angegebenen Termine einzuhalten. Gerät der Auftragnehmer in Verzug , so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten.
(4) Dem Auftragnehmer wird eine Nachfrist von 10 Arbeitstagen gegeben. Die Frist beginnt mit schriftlichem Eingang der Nachfristsetzung des Kunden beim Auftragnehmer. Vorgenanntes gilt nicht, sofern die Nachfristsetzung für den Kunden unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein so genanntes Fixgeschäft vorliegt oder das Interesse des Kunden an einer Nachfristsetzung aus zwingenden, gesetzlich zulässigen Gründen wegfällt.
(5) Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Auftraggeber nicht von Interesse.
(6) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Fixtermine für die Leistungsanbringung sind nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer als Fixtermin oder verbindlicher Termin, bestätigt sind. Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können vom Auftragnehmer die bereits erbrachten und vom Auftrageber abgenommenen Lieferungen und Leistungen berechnet werden, es sei denn, der Auftraggeber wird durch Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
(7) Gerät der Auftragnehmer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Auftragnehmers auf Schadenersatz nach Maßgabe des § 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
(8) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Unterganges auf den Auftraggeber über.

§ 6 Versand
(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers, 16845 Gartow.
(2) Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
(3) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
(4) Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.
(5) Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, ist vom Auftraggeber nur anzunehmen, unter Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs/Frachtführers. Soweit die unterbleibt, erlöschen alle Schadensersatzansprüche hieraus dem Auftraggeber gegenüber.

§ 7 Auslandsversand
Auslandsversand ist momentan nur nach vorheriger Absprache möglich: 033979/50818 oder service@bilderdruck24.com

§ 8 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
(1) Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages (insbesondere Bild- und Textdateien) Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.

Bilder
(2) Der Auftragnehmer ist nicht Urheberin der auf Ihrer Internetpräsenz als Poster angegebenen Bilder. Urheber ist vielmehr jeweils ein Partner vom Auftragnehmer oder der seine eigenen Bilder übersendende Auftraggeber.
(3) Der Auftragnehmer hat von dem jeweiligen Partner ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an den Bildern erhalten und ist befugt, die jeweiligen Bilder für die dem Auftraggeber angebotenen Produkten zu verwenden und diese Produkte an den Auftrageber zu verkaufen, dem Auftraggeber ein Nutzungsrecht hieran einzuräumen und die Produkte zu übereigenen, so dass die gelieferten Produkte frei von Rechten Dritter sind.
(4) Der jeweilige Partner hat dem Auftragnehmer ferner zugesichert, dass der unter Absatz 3 beschriebenen Verwendung der Bilder keine Urheberrechte, sonstige Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter entgegenstehen.
(5) Die verkauften Produkte (Vorlagen, die über unseren Shop mit einer FOTOLIA -Lizenz gekauft wurden) als solche dürfen vom Auftraggeber nur zum privaten Gebrauch unbefristet und weltweit verwendet werden. Untersagt ist insoweit insbesondere der gewerbliche Weiterverkauf, wie auch jegliche Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Änderung und Bearbeitung der Produkte.

§ 9 Pflichten des Auftraggebers
(1) Die Verarbeitung von angelieferten Daten und Bildproduktionen des Auftraggebers erfolgt im Rahmen eines technisch automatisierten Verfahrens ohne manuelle Vorprüfung und Korrektur durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber bestätigt durch das Hochladen von Dateien, dass er das Recht dazu hat, die Inhalte und Materialien dieser Datei zu verarbeiten und zu vervielfältigen.
(2) Der Auftraggeber garantiert, dass die Inhalte und Materialien einer übersendeten Datei nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
(3) Der Auftraggeber garantiert insbesondere;
* keine illegalen gewaltverherrlichenden, volksverhetzenden, rassistischen Vorlagen, Materialien und Inhalte, Propagandamittel, Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder ihrer Ersatzorganisationen oder Anleitungen zu Straftaten, pornographische Vorlagen, Materialien oder Inhalte, die Gegenstand des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder sexueller Handlungen mit Tieren und auch keine diskriminierenden Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter an den Auftragnehmer übersendet werden
* keine Gesetze zum Schutze der Jugend oder Strafgesetze verletzt werden. Dies gilt insbesondere für die gesetzlichen Regelungen der §§ 184 ff StGB (Verbreitung von Pornografie), 185 ff StGB (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung) sowie für die Bestimmungen des Jugendmedienschutz- Staatsvertrages.

§10 Handelsbrauch und Copyright
(1) Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, usw. die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
(2) Für vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erbrachte Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält sich dieser alle Rechte (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Fall erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
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§11 Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

§12 Daten und Auftragsunterlagen
(1) Die vom Auftraggeber aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung im Hause des Auftragnehmers gespeichert.
(2) Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch den Auftragnehmer für Beschädigung oder Verlust aus welchem Grund auch immer, ist ausgeschlossen.
(3) Die Wiederaufnahme archivierter Daten auf speziellen Auftraggeber-Wunsch, d.h., die Suche der Daten im Archiv (falls noch vorhanden), ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird mit 20,00 € zzgl. Ust. für jeden archivierten Druckauftrag berechnet .
(4) Der Versand von Daten oder Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten auf speziellen Wunsch, falls nicht schriftlich abgesprochen, erfolgt gegen Entgelt. Das Entgelt beträgt je Sendung pauschal 10,00 € zzgl. Ust. sowie Fracht- und/oder Kurierkosten.

§ 13 Druckdaten, Prüfungspflicht, Mitteilungen
(1) Der Auftragnehmer führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Druckdaten aus. Diese sind ausschließlich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den Kundeninformationen, insbesondere unter ,,Druckdaten’’ genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an den Auftragnehmer sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind. Der Auftragnehmer prüft im Rahmen des aufpreispflichtigen Sonderservice ,,Datencheck’’ die Druckdaten auf Druckfähigkeit bezüglich der in den Kundeninformationen unter ,,Druckdaten’’ genannten Punkte. Sind die Druckdaten fehlerhaft, so wird dies dem Auftraggeber mitgeteilt. Der Auftraggeber ist dann verpflichtet, die Daten durch den Auftragnehmer im Hinblick auf die Druckfähigkeit bearbeiten zu lassen, fehlerfreie Druckdaten zu liefern oder die fehlerhaften Daten drucken zu lassen (Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers). Soweit aufgrund der Fehlerhaftigkeit der Druckdaten Mehrkosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
(3) Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhaften Druckdaten trägt allein der Auftraggeber. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet. Sofern die Konvertierung der Daten in Formate, die vom Auftragnehmer verarbeitet werden können, Fehler entstehen, gehen diese nicht zu lasten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt.
(4) Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so kann der Auftragnehmer die Daten konvertieren. Die Haftung für daraus resultierenden Farbabweichungen liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem als angegebenen CMYK-Modus erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, das die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt.

§12 Haftung
(1) Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Auftragnehmer garantiertes Beschaffungsmerkmal bezweckt gerade, den Auftraggeber gegen solche Schäden abzusichern.
(3) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Auftragnehmers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§13 Gewährleistung / Gefahrenübergang
(1)Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informatorischen Charakter. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Hinsichtlich der Art und des Umfanges der Lieferung sind allein die in der Bestellung und der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben ausschlaggebend.
(2) Eine Gewährleistung für das Ausbleichen oder die Wasserfestigkeit von Druckerzeugnissen besteht grundsätzlich nicht, es sei denn, es wird insoweit ausdrücklich eine schriftliche Garantie abgegeben (z. B. UV beschichtetes Druckverfahren oder Laminierung). Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass die Druckerzeugnisse ausschließlich zur Benutzung in geschlossenen Räumen gedacht sind.
(3) Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Geringfügige technische Abweichungen (insbesondere Bildbeschnitt und Farblichkeit des Ausdrucks) der gelieferten Ware von der beworbenen Ware sind zulässig und stellen keinen Fehler dar, soweit sie sich im handelsüblichen Rahmen und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird. Bilder, die beschnitten werden, können, wie im handelsüblichen Rahmen üblich, geringfügig, aber nicht wesentlich von den vorgegebenen Größen abweichen. Geringe handelsübliche, farbliche Unterschiede im Ausdruck können auftreten, wenn der Monitor des Auftraggebers anderweitig und nicht farbecht kalibriert ist. Schwarz / Weiss Ausdrucke können durch den Farbdruck einen geringen, handelsüblichen Farbstich enthalten. Reklamationen, Gutschriften, sowie Ersatzdrucke diesbezüglich sind ausgeschlossen, außer die Abweichung bewegt sich außerhalb des handelsüblichen Rahmens.
(4) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche ist technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z B. Proofs und Ausdrucken, auch wenn diese vom Auftragnehmer erstellt wurden, und dem Endprodukt.
(5) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragwertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert.
(6) Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt, ist der Auftragnehmer von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.
(7) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigaberklärungen des Auftraggebers. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, und schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
(8) Die Gewährleistung/Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
(9 ) Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
(10 ) Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommens übernimmt dieser nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
(11) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
(12 ) Ansprüche wegen Mängel gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
(13) Rücksendungen jeder Art müssen mit dem Auftragnehmer abgesprochen werden. Unfrei zurück gesendete Ware wird nicht angenommen.
(14) Die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Sachmängelhaftung beträgt 24 Monate. Ist der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), so beträgt die Frist 12 Monate.

§ 14 Eigentumsvorbehalt
(1) Zur Erfüllung aller Forderungen behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 15 Zahlung
(1) Die Zahlung ist ohne jeden Abzug per Barnachnahme, Barzahlung, Vorkasse, PayPal, Lastschrift und Gutscheincode möglich.
(2) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen, Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben Vertragverhältnis beruhen.
(3) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, insbesondere weil eine Abbuchung von seinem Konto mangels Deckung oder aufgrund falscher Angaben nicht möglich ist, hat der Besteller den entstandenen Schaden dem Auftragsnehmer zu ersetzen.
(4) Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
(5) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
(6) Aufträge, die per Vorkasse bestellt werden, bleiben so lange unbearbeitet in unserem Hause, bis ein Zahlungseingang verzeichnet ist (E-Mail der Onlineüberweisung, Fax des Überweisungsträgers mit Stempel der Bank, Fax der Onlineüberweisung).

§ 20 Schlussbestimmungen - anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Gerichtsstand für alle etwaige Streitigkeiten unmittelbar oder mittelbar aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber soweit der Auftraggeber, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichs Sondervermögen ist, ist nach Wahl des Auftragnehmers ausschließlich Neuruppin.
(2) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
(4) Vorbenannte Bestimmungen des § 20 (1) gelten auch, wenn der Auftraggeber Unternehmer, jedoch nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.


Hinweis:
Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass der Auftragnehmer Daten aus dem Vertragverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Paketdienste) zu übermitteln.


Information zum Anbieter

Die Internetplattform BilderDruck24.com ist ein Service der
DRUCKEREI + WERBUNG
HILGENFELDT & KONTNY
Inh.: Peter Kontny

E-Mai: Service@BilderDruck24.com
Internet: www.BilderDruck24.com

Service-Hotline 033979 5080
Service-Hotline ist erreichbar:
Werktags Mo - Do von 9 - 18 Uhr und Fr 9 - 17 Uhr

Telefax 033979 50815

Ust.-IdNr.: DE 297809077
Eingetragener Handwerksbetrieb in der Handwerkskammer Potsdam seit 01.01.1991

Stand: Februar 2016

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